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   OLG Hamm, 31.03.1998 - 3 Ss OWi 371/98   

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OLG Hamm, 31.03.1998 - 3 Ss OWi 371/98 (https://dejure.org/1998,24231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.03.1998 - 3 Ss OWi 371/98 (https://dejure.org/1998,24231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. März 1998 - 3 Ss OWi 371/98 (https://dejure.org/1998,24231)
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  • Burhoff online

    Identifizierung anhand eines von einem Verkehrsverstoß gefertigten Fotos, prozeßordnungsgemäße Bezugnahme, Anforderung an die Beschreibung des Betroffenen im Urteil

 
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  • BayObLG, 26.06.1996 - 2 ObOWi 452/96

    Zu den Anforderungen an die Täter-Identifizierung durch Lichtbildbeweis

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.1998 - 3 Ss OWi 371/98
    Diese muss nämlich deutlich und zweifelsfrei in den Urteilsgründen zum Ausdruck kommen (BGH a.a.O., BayObLG, NZV 1995, 163, DAR 1996, 411).

    Erforderlich wäre jedoch eine ins einzelne gehende Beschreibung der Merkmale gewesen, die zwingend den Schluss auf die Ergiebigkeit des Beweisfotos zur Identifizierung der Betroffenen ergeben hätte (vgl. BayObLG, DAR 1996, 411, Senatsbeschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.1998 - 3 Ss OWi 371/98
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 19.12.1995 (NZV 1996, 157 f) ausgeführt, dass es in den Fällen, in denen im Urteil gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf ein zur Identifizierung generell geeignetes Beweisfoto verwiesen wird, in der Regel keiner näheren Ausführungen bedarf.
  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95
    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.1998 - 3 Ss OWi 371/98
    Erforderlich wäre jedoch eine ins einzelne gehende Beschreibung der Merkmale gewesen, die zwingend den Schluss auf die Ergiebigkeit des Beweisfotos zur Identifizierung der Betroffenen ergeben hätte (vgl. BayObLG, DAR 1996, 411, Senatsbeschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
  • BayObLG, 30.11.1994 - 2 ObOWi 563/94
    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.1998 - 3 Ss OWi 371/98
    Diese muss nämlich deutlich und zweifelsfrei in den Urteilsgründen zum Ausdruck kommen (BGH a.a.O., BayObLG, NZV 1995, 163, DAR 1996, 411).
  • OLG Hamm, 07.01.1997 - 3 Ss OWi 1522/96

    Identifizierung anhand eines von einem Verkehrsverstoß gefertigten

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.1998 - 3 Ss OWi 371/98
    Die Formulierung "Das Foto machte ein spontanes vergleichendes Erkennen möglich, so dass keinerlei Zweifel an der Identität bestanden", stellt keine derartige Verweisung dar (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Auflage, Rdn. 8 zu § 267; Senatsentscheidung vom 07.01.1997 - 3 Ss OWi 1522/96 m.w.N.).
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